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Deutsch > Englisch: Juristisches Fachbuch (M&A-guide in Frage-und-Antwort-Struktur), 34000 Wörter

Guten Tag,

es geht um ein juristisches Fachbuch (M&A-guide in Frage-und-Antwort-Struktur), das bereits auf Deutsch erschienen ist. Die zweite Auflage soll zweisprachig auf Deutsch und Englisch publiziert werden.

140 Seiten, rund 34000 Woerter, keine Bilder, wenige Tabellen.

Bearbeitungstermin: bis Ende 2011.

Vielen Dank!

Beispieltext:
Was genau ist bei deals kartellrechtlich verboten?

Im Vorfeld von M&A-Transaktionen kann es bereits zu Kartellrechtsverstößen kommen, beispielsweise durch den Austausch geschäftssensibler und heikler Infor-mationen. Zu den kartellrechtlichen und für deals besonders relevanten „Todsün-den“ gehören insbesondere:
• Preisabsprachen zwischen Konkurrenten („keiner von uns verkauft das Produkt X unter Preis y“), Bietern („keiner offeriert unter Preis x“) oder Käufern („keiner kauft über Preis x“);
• Gebietsabsprachen zwischen Verkäufern, Bietern bzw. Käufern („ihr seid im Land A tätig, wir im Land B – umgekehrt halten wir uns raus“);
• Kunden-, Gebots- bzw. Lieferantenabsprachen („Kunde C gehört euch, Kunde D gehört uns“).

Diese kartellrechtlichen „Todsünden“ lassen sich durch keine (Effizienz-)Einwände rechtfertigen und werden empfindlich sanktioniert. In der EU z.B. können Bußen bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden. Auch in den USA und ande-ren Staaten werden hohe Bußen und zusätzlich Haftstrafen für die handelnden Mitarbeitenden verhängt.

Insbesondere die beschriebenen Verhaltensabstimmungen sind in der Praxis häufig schwer zu fassen. Einerseits können sich tatsächlich mehrere Unternehmen abgestimmt haben, um koordiniert Preise oder andere Konditionen abzugleichen und durchzusetzen. Genauso kann es sich aber auch um ein erlaubtes benchmarking im Marktumfeld handeln.

Das Problem in diesem Bereich ist die „Grauzone“, in der die Grenzen zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten fließend sind. Selbst bei einem an sich zuläs-sigen benchmarking können Wettbewerbsbehörden den Eindruck bekommen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung bezweckt war und deshalb Verfahren einleiten. Der Europäische Gerichtshof hat beispielsweise in einem Urteil von 2009 im Fall T-Mobile entschieden, dass ein einziges Treffen unter Konkurrenten und gestiegene Preise im Markt genügende Indizien für die Vermutung eines illegalen abgestimm-ten Verhaltens sein können.

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Law/Certificates

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