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Deutsch > Englisch: Diplomarbeit (Wirtschaftsthema), 40000 Wörter
ca. 40.000 Wörter
Beispieltext:
Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn hat sich nach Einführung des Euro und der Umstellung der amtlichen Statistik dazu entschlossen, seine quantitative Mittelstandsdefinition anzupassen.
Wesentliche Änderung dabei ist der Verzicht auf die wirtschaftsbereichsbezogene Definition, die ähnlich wie in Tabelle 1 unterschieden hat zwischen den Bereichen Energie, Wasser¬ver¬sorgung, Bergbau, verarbeitendes Gewer¬be, Baugewerbe und Großhandel mit je¬weils einer Umsatzgrenze von 100 Mio DM einer¬seits und den Bereichen Einzel¬han-del, Handelsvermittlung, Verkehr und Nach¬rich¬ten¬über¬mittlung sowie Dienstleistungen von Unternehmen und freien Berufen mit einer Umsatzgrenze bis 25 Mio DM anderer-seits.
Die derzeitig vom Institut für Mittelstandsforschung verwendeten Abgren¬zungs¬krite¬rien lauten:
Unternehmensgröße Zahl der Beschäftigten Umsatz/Jahr
klein bis 9 bis unter 1 Mio €
mittel 10-499 1 bis unter 50 Mio €
groß 500 und mehr 50 Mio € und mehr
Tabelle 3: Mittelstandsdefinition des IfM Bonn seit Einführung des Euro
Laut IfM gehören zum Mittelstand die ersten beiden Größenklassen, also die kleinen und mittleren Unternehmen (im Folgenden auch KMU genannt); dies sind Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten und bis zu einem Jahresumsatz unter 50 Mio €.
Etwas andere Grenzen definiert die Europäische Union (EU). Seit dem 1. Januar 2005 gilt eine neue Empfehlung der EU zur Definition der kleinsten, kleinen und mitt¬le¬ren Unternehmen, die eine Empfehlung von 1996 ersetzt. Dabei wurden die Schwel¬len¬werte für die Beschäftigtenzahl, auf deren Grundlage die Einstufung in Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen erfolgt, beibehalten
Wie schon die vom Institut für Mittelstandsforschung veranschlagten und stets neu an-ge¬passten Grenzen der Jahresumsätze vor dem Hintergrund realer Umsatz¬ent¬wick¬lun¬gen sowie inflationärer Entwicklungen vermuten lassen, war es dieser Aspekt, der bei der europäisch homogenisierenden, jedoch an den „Spitzen“ orientierten Neu¬be¬stim¬mung der KMU wesentlich wurde: Beträchtlich angehoben wurden die finanziellen Schwellenwerte (Umsatz oder Bilanz¬summe), wo¬durch insbesondere die Inflation und die Produkti¬vi¬täts¬steigerungen seit 1996 berück¬sich¬tigt wurden.
Außerdem führt die Neudefinition ein weiteres Kriterium ein: Ein Unternehmen muss unabhängig sein, d. h., es darf sich in der Regel nicht zu mehr als 25 % im Besitz eines anderen Unternehmens befinden.
In Tabelle 4 findet sich die Unternehmensklassifikation nach Größenordnungen. Anders als die Einstufung nach dem IfM Bonn unterscheidet die Klassifizierung der EU zusätz-lich nach der Bilanzsumme pro Jahr. Im Vergleich zum IfM wird die Beschäf¬tig¬ten¬zahl halbiert und mit der Grenze von 250 Beschäftigten definiert:
Unternehmens-größe Zahl der
Beschäftigten Umsatz/Jahr Bilanzsumme/Jahr
kleinste bis 9 bis 2 Mio €
(nicht definiert) bis unter 2 Mio €
(nicht definiert)
klein bis 49 2 bis unter 10 Mio €
(bis 7 Mio €) 2 bis unter 10 Mio €
(bis 5 Mio €)
mittel bis 249 10 bis unter 50 Mio €
(bis 40 Mio €) 10 bis unter 43 Mio €
(bis 27 Mio €)
groß 250 und mehr 50 Mio € und mehr
(40 Mio € und mehr) 43 Mio und mehr
(27 Mio € und mehr)
Tabelle 4: EU-Unternehmensklassifikation seit 1. Januar 2005
(in Klammern: Werte der bisherigen Definition von 1996)
Zur Unter¬neh¬mens¬klasse der KMU zählen nach dieser Definition somit Unter¬neh¬men, die zwischen 50 und 249 Beschäftigte und einen Umsatz zwischen 10 und 50 Mio € bzw. eine Bilanzsumme zwischen 10 und 43 Mio € haben. Zusätzlich darf die Betei¬li-gung eines anderen Unternehmens an einem KMU nicht über 25 % liegen. Berück¬sich¬ti-gung finden in dieser Definition ausdrücklich auch Kleinst¬unter¬nehmen mit bis zu neun Be¬schäf¬tigten und einem Umsatz bis 2 Mio €, die in anderen Definitionen als Klein-unter¬neh¬men wie¬der¬zu¬finden sind.
Der EU-Definition folgt auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. die Mittelstandsbank:
• Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio € haben.
• Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter und ei-nen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio € haben.
• Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio € haben.
In den Erläuterungen dazu verweist die KfW darauf, dass sich die Schwellenwerte auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss zu beziehen haben.
Die Bestimmung des Status eines KMU ist für zahlreiche Fördermaßnahmen der KfW erforderlich. Darum gilt außerdem die Regelung, dass das antragstellende Unter¬neh¬men seinen KMU-Status erwirbt bzw. verliert,
„wenn es in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte unter- bzw. überschreitet.
Bei einem neu gegründeten Unternehmen, das noch keinen Abschluss für einen voll¬stän-digen Rechnungszeitraum vorlegen kann, werden die Schwellenwerte im laufenden Ge-schäfts¬jahr nach Treu und Glauben geschätzt.“
Auch hier gilt zusätzlich die Bedingung, dass ein Unternehmen dann kein KMU ist,
„wenn 25 % oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von ei-ner oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden“.
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